Ablauf der Antragsstellung bei Förderung durch den Werra-Ulster-Weser-Fonds

  1. Ihre Projektanfrage geht - nach Beratung durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH - bis zum jeweiligen Stichtag (zu finden unter Ihr Vorhaben im Landkreis Hersfeld-Rotenburg)  beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Ländlicher Raum ein.
  2. Das Auswahlgremium wählt die Projekte anhand der festgelegten Bewertungskriterien zur Förderung aus.
  3. Bearbeitung und Bewilligung der ausgewählten Projekte durch den Fachdienst Ländlicher Raum der Kreisverwaltung.
  4. Die Projektumsetzung darf beginnen.

 

HINWEIS: Ein Projekt darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Alle Maßnahmen, die vorzeitig umgesetzt werden, können nicht mehr gefördert werden.