Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Förderung Ihrer Projektidee durch den Werra-Ulster-Weser-Fonds im Landkreis Hersfeld-Rotenburg interessieren.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH (WFG) ist für die Beratung potenzieller Förderantragssteller zuständig. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt über den Fachdienst Ländlicher Raum der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg.
Bei der Auswahl durch ein 10-köpfiges Entscheidungsgremium werden insbesondere solche Projekte berücksichtigt, die zur Sicherung und Stärkung der Bereiche Wirtschaft und Arbeit, Bildung, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur und Sport, Umwelt-, Gewässer- und Klimaschutz oder Freizeit und Tourismus beitragen sowie Maßnahmen, die das ehrenamtliche Engagement stärken. Die Auswahl erfolgt nach den für die Region festgelegten Bewertungskriterien. Neben Vertretern der WFG und des Landkreises sind im Gremium auch die Bürgermeister der drei förderwürdigen Kommunen Heringen, Philippsthal und Hohenroda vertreten. Nähere Informationen zum Auswahlgremium finden Sie hier.
Es können sowohl Kommunen als auch Privatpersonen, Vereine und andere Organisationen Förderanträge für Maßnahmen einreichen. Der letzte Projektaufruf endete am 29. Juli 2025. Die Anträge müssen bis zu diesem Stichtag beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Ländlicher Raum, Friedloser Str. 12 in 36251 Bad Hersfeld eingehen. Bei der Erstellung des Antrags unterstützt Sie gerne die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH.
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Die Förderrichtlinie und das Antragsformular zur Förderung aus dem Werra-Ulster-Weser-Fonds sowie die Bewertungskriterien für die Projektauswahl können Sie hier
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